Das Thema "Atemschutz" wird bei uns im Ortsverband Neuhof sehr stark verfolgt. Wenn wir alarmiert werden, erwartet man von uns, dass wir mit unserem Equipment die Einsatzleitung bei der Abarbeitung Ihrer Einsätze unterstützen.
Immer wieder erreichen uns Alarmierungen zu Brandeinsätzen, bei denen wir die Feuerwehr mit Beleuchtung oder Abstütz- / Abrissarbeiten unterstützen müssen (letzte Einsätze: Bronnzell und Alsfeld). Diese Aufgaben sind bei einem Brand meist nur mit Atemschutz durchführbar. Auch haben wir in anderen Einsätzen schon Feuerwehren beim löschen unterstützt. (Setzelbach)
Das Thema "Atemschutz" ist daher auch für das THW unumgänglich.
So kann sich der Ortsverband Neuhof glücklich schätzen, neun voll ausgebildete Atemschutzgeräteträger vorweisen zu können.
Die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger ist umfangreich. Neben einer Gesundheitsuntersuchung (G26.3) muss der angehende Atemschutzgeräteträger an einer viertägigen Standortausbildung teilnehmen. Als Abschluss dieser Ausbildung ist ein Streckendurchgang auf der Atemschutzstrecke der Feuerwehr Fulda erforderlich.
Die Gesundheitsuntersuchung muss alle drei Jahre wiederholt werden. Sollten zwischenzeitlich größere Erkrankungen der Lunge vorliegen ist diese Untersuchung früher zu absolvieren. Der Streckendurchgang hingegen ist jährlich zu wiederholen.
Weiterhin ist jährlich mindestens eine Einsatzübung für die Atemschutzgeräteträger notwendig, die dieses Wochenende fällig war.
So wurde die Fahrzeughalle unter Nebel gesetzt und viele Hindernisse und Aufgaben eingebaut, die abzuarbeiten waren. Der Gruppenführer überwacht dabei in Regelmäßigen Abständen von außen per Funkverbindung die Druckstände.
Während der Übung ist ein so genannter Atemschutznotfall einzubauen, bei dem ein Helfer unter Atemschutz "auf der Strecke" bleibt. Dieser ist entsprechend zu retten.