Der Ortsjugendbeauftragte muss eine abgeschlossene Grundausbildung besitzen und einen THW-Lehrgang für Ortsjugendbeauftragte erfolgreich absolvieren. Er ist Mitglied des Stabes eines Ortsverbands und somit dem stellvertretenden Ortsbeauftragten direkt unterstellt. Der Ortsjugendbeauftragte stellt das Bindeglied zwischen der Bundesanstalt THW und der THW-Jugend dar. Ein Ortsjugendbeauftragter muss volljährig sein.
Der Ortsjugendbeauftragte
Cristian Wisner
Beruf:
Chemikant
im THW seit:
2009