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Kraftfahrerbelehrung 2013 - jährliche Fortbildung aller Helfer mit Fahrgenehmigung

An der alljährlichen Kraftfahrerbelehrung unter der Leitung von Dieter Auth nahmen insgesamt 11 Inhaber einer THW - Fahrgenehmigung teil.

Die Kraftfahrer bei der Belehrung

Gemäß der Fahrzeugdienstanweisung des THW ist es die Pflicht eines jeden Kraftfahrers, einmal jährlich an einer Kraftfahrerbelehrung teilzunehmen.

Ohne eine solche Belehrung ist die THW Fahrgenehmigung ungültig und der Kraftfahrer darf keine Einsatzfahrzeuge des THW mehr fahren. Aus diesem Grund findet in Neuhof mindestens einmal jährlich eine solche Belehrung statt, sodass jeder Kraftfahrer die Möglichkeit hat, an einer solchen teilzunehmen.

Inhalt dieser Belehrung ist die Wiederholung der theoretischen Inhalte aus der Fahrausbildung in Bezug auf die Rechte und Pflichten im Straßenverkehr allgemein aber auch THW spezifisch. Besonders die Unterweisung in die Nutzung von Sonder- und Wegerecht im Einsatzfall oder auch einer Ausbildung wurde wiederholt.

Weiterhin werden Neuerungen im Verkehrsrecht und in innerdienstlichen Vorschriften vorgestellt, die für die Kraftfahrer von Bedeutung sind.


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